Damit auch die Zahlen stimmen: Finanzierung, Steuern und Treuhand aus einer Hand.
Roman Frey – Finanzberatung & Immobilien-Treuhand.
Roman Frey
Finanzberatung · Immobilien-Treuhand · ImmoBilà GmbH
Finanzierung, Steuern und Treuhand rund um Ihre Immobilie – alles im Haus.
Ein Immobiliengeschäft ist mehr als ein Handschlag. Wer verkauft, muss die Grundstückgewinnsteuer kennen. Wer kauft, braucht eine Finanzierung, die auch in zehn Jahren noch tragbar ist. Wer vermietet, braucht eine saubere Liegenschaftsbuchhaltung. Deshalb gehört die Finanzberatung bei ImmoBilà zum Haus: Roman Frey, unser Finanzberater und Immobilien-Treuhänder, berät Sie unabhängig, ohne Produkte zu verkaufen – mit dem Blick auf Ihre Gesamtsituation.
Kosten: Finanzberatung, Steuererklärungen und Treuhand-Leistungen sind eigenständige Dienstleistungen und werden nach Aufwand verrechnet – transparent und im Voraus schriftlich vereinbart. Sie können sie unabhängig von einem Verkaufs- oder Vermietungsmandat in Anspruch nehmen; die Provision für Verkauf und Vermietung bleibt davon unberührt.
Was Sie sich leisten können – ehrlich gerechnet.
Schweizer Banken finanzieren Wohneigentum nach klaren Regeln. Die wichtigsten, Stand 2026:
- Mindestens 20 % Eigenkapital. Bis zur Hälfte davon (10 %) darf aus der Pensionskasse kommen – Vorbezug oder Verpfändung. Die anderen 10 % müssen «harte» Eigenmittel sein: Ersparnisse, Säule 3a, Erbvorbezug oder Schenkung.
- Tragbarkeit maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens – gerechnet mit einem kalkulatorischen Zins von 5 %, nicht mit dem heutigen Zinssatz, plus 1 % Unterhalt und Amortisation.
- Amortisation: Die Hypothek muss innert 15 Jahren bzw. bis zur Pensionierung auf zwei Drittel des Belehnungswerts reduziert werden.
- Zinsen 2026: Festhypotheken bewegen sich je nach Laufzeit und Bank zwischen rund 1,4 % und 2,1 %, SARON-Hypotheken darunter. Wir vergleichen die Angebote mit Ihnen.
- Pensionskasse & Säule 3a können für selbst genutztes Wohneigentum vorbezogen oder verpfändet werden (Vorbezug ab CHF 20’000, alle fünf Jahre).
Hypothekenrechner
Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer im Baselland.
Grundstückgewinnsteuer
Besteuert wird der Gewinn, nicht der Verkaufspreis.
- Gewinn = Verkaufspreis abzüglich Anlagekosten (Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen, Maklerprovision, Notariatskosten)
- Tarif von 3 % bis 25 %; ab CHF 120’000 Gewinn einheitlich 25 %
- Besitzdauer unter fünf Jahren: Zuschlag
- Lange Selbstnutzung: ab dem 21. Jahr Abzug von CHF 5’000 pro Jahr (max. CHF 50’000)
Ersatzbeschaffung
Wer wieder kauft, zahlt vorerst nicht.
- Kauf von selbst genutztem Wohneigentum in der Schweiz innert zwei Jahren → Steuer aufgeschoben
- Gilt auch bei Erbgang und Schenkung
- Der Aufschub muss beantragt werden – wir erledigen das
Richtig geplant, spart das fünfstellige Beträge.
Handänderungssteuer
Je 1,25 % des Kaufpreises für Verkäufer und Käufer.
- Käufer befreit, wenn er die Liegenschaft ausschliesslich und dauernd selbst bewohnt
- Verkäufer befreit, wenn er den Erlös innert zwei Jahren in eine gleich genutzte Ersatzliegenschaft investiert
- Wird vom Notariat mit der Beurkundung abgerechnet
Rechenbeispiel
Haus 2010 für CHF 700’000 gekauft, 2026 für CHF 1’000’000 verkauft.
- Keine grossen Investitionen; nach Indexierung, Provision und Notariat bleibt ein Gewinn von rund CHF 240’000
- Grundstückgewinnsteuer rund CHF 60’000
- Handänderungssteuer CHF 12’500 für den Verkäufer
Mit Ersatzbeschaffung: beides aufgeschoben bzw. befreit.
Wenn die Liegenschaft Arbeit macht.
Liegenschaftsbuchhaltung
Für vermietete Wohnungen und Mehrfamilienhäuser.
- Mietzinseingänge und Mahnwesen
- Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung für die Mieter
- Jahresabschluss und Unterlagen für die Steuererklärung
Korrekt und pünktlich – Sie sehen jederzeit, wie Ihre Liegenschaft rentiert.
Steuererklärung mit Liegenschaft
Eigenmietwert, Unterhaltsabzüge, Schuldzinsen.
- Pauschal oder effektiv – jedes Jahr neu gewählt
- Energiesparmassnahmen und Renovationen richtig deklariert
- Vermietete Objekte mit Liegenschaftsabrechnung
Wir holen für Sie heraus, was zulässig ist – mehr dazu auf der Seite Immobilien-Steuern.
Nachlass & Erbteilung
Wenn eine Liegenschaft vererbt wird.
- Bewertung der Liegenschaft für die Erbteilung
- Aufteilung, Verkauf oder Übernahme durch einen Erben
- Steuerliche Folgen und Grundstückgewinnsteuer-Aufschub
Wir begleiten Erbengemeinschaften neutral und lösungsorientiert.
Vorsorge & Versicherung
Damit Ihr Eigentum abgesichert ist.
- Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsrisiko bei der Hypothek
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Pensionskasse und Säule 3a im Zusammenspiel mit dem Wohneigentum
Fragen zu Finanzierung & Treuhand.
Was kostet die Finanzberatung?
Nach Aufwand – mit schriftlicher Offerte im Voraus.
- Finanzberatung, Steuererklärungen und Treuhand sind eigenständige, kostenpflichtige Dienstleistungen
- Sie wissen vor dem Auftrag, was es kostet
- Unabhängig: wir verkaufen keine Bankprodukte und erhalten keine Provisionen von Banken
Die Provision für Verkauf oder Vermietung bleibt davon unberührt.
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Mindestens 20 % des Kaufpreises.
- Mindestens 10 % «hart»: Ersparnisse, Säule 3a, Erbvorbezug oder Schenkung
- Bis zu 10 % aus der Pensionskasse – als Vorbezug oder Verpfändung
- Kaufnebenkosten (Notariat, Handänderungssteuer) kommen dazu und müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden
Was bedeutet Tragbarkeit?
Die Wohnkosten dürfen höchstens einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen.
- Gerechnet mit einem kalkulatorischen Zins von 5 % – nicht mit dem heutigen Zinssatz
- Plus Amortisation der 2. Hypothek und 1 % Unterhalt
- Beispiel: Kaufpreis CHF 850’000 mit CHF 170’000 Eigenkapital braucht rund CHF 150’000 Bruttoeinkommen
Der Hypothekenrechner oben zeigt Ihnen die Zahlen für Ihre Situation.
Festhypothek oder SARON?
Kommt auf Ihre Situation an – wir rechnen beide Varianten durch.
- Festhypothek: fixer Zins für 2 bis 15 Jahre, planbar, 2026 zwischen rund 1,4 % und 2,1 %
- SARON: variabler Zins, meist tiefer, aber schwankend
- Oft sinnvoll: eine Aufteilung in mehrere Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten
Wann muss ich die Hypothek amortisieren?
Die 2. Hypothek innert 15 Jahren oder bis zur Pensionierung.
- Amortisiert wird der Teil über 65 % des Belehnungswerts
- Direkt (Rückzahlung) oder indirekt über die Säule 3a – steuerlich meist vorteilhafter
- Die 1. Hypothek muss nicht amortisiert werden
Können Sie meine bestehende Hypothek prüfen?
Ja – gerade vor Ablauf einer Festhypothek lohnt sich das.
- Vergleich der Konditionen verschiedener Banken und Versicherungen
- Verhandlung mit Ihrer Bank
- Prüfung, ob eine Aufstockung für Renovationen möglich ist
Kündigungsfristen beachten: meist 3 bis 6 Monate vor Ablauf.
Finanzierung oder Steuerfrage?
Sagen Sie uns, worum es geht – Sie erhalten eine transparente Offerte nach Aufwand.
Sprechen wir über Ihre Immobilie.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Antwort innert 24 Stunden.
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