Immobilien-Steuern

Immobilien-Steuern

Steuererklärung für Immobilienbesitzer – korrekt, vollständig, ohne Stress.

Eigenmietwert, Unterhaltsabzüge, Schuldzinsen, vermietete Liegenschaften, Grundstückgewinnsteuer: Roman Frey, unser Finanzberater und Immobilien-Treuhänder, erstellt Ihre Steuererklärung so, dass Sie alles abziehen, was zulässig ist. Preis nach Aufwand – Sie erhalten vorab eine Offerte.
Für Eigentümer

Wer eine Liegenschaft besitzt, hat eine andere Steuererklärung.

Mit dem Eigenheim oder einem Renditeobjekt wird die Steuererklärung komplizierter – und teurer, wenn man Abzüge vergisst. Eigenmietwert, Liegenschaftsunterhalt pauschal oder effektiv, Hypothekarzinsen, Energiesparmassnahmen, Nebenkosten bei vermieteten Objekten, Steuerwert und Vermögen: Jede dieser Positionen hat Regeln, und jede kann Geld sparen oder kosten.

  • Für Eigentümer in der RegionRoman Frey, unser Finanzberater und Immobilien-Treuhänder, erstellt die Steuererklärung für Eigentümer in Basel-Landschaft, Basel-Stadt und den umliegenden Kantonen – für Privatpersonen wie für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
  • Alle zulässigen AbzügeUnterhalt, Schuldzinsen, Energiesparmassnahmen, Verwaltungskosten und Nebenkosten werden vollständig geltend gemacht und belegt – nichts wird vergessen, nichts wird riskiert.
  • Kosten: nach Aufwand, Offerte im VorausDie Steuererklärung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte nach Aufwand – ohne Überraschungen. Kunden mit Verkaufs- oder Vermietungsmandat bei ImmoBilà profitieren von Vorzugskonditionen.
  • Auch die Veranlagung im BlickNach der Einreichung kontrollieren wir die Veranlagung der Steuerverwaltung und erheben Einsprache, wenn etwas nicht stimmt – innerhalb der Frist von 30 Tagen.

Steuererklärung Eigenheim

Für Haus- und Wohnungseigentümer, die selbst darin wohnen.

  • Eigenmietwert prüfen und bei Bedarf Herabsetzung beantragen
  • Unterhalt pauschal oder effektiv – jedes Jahr neu wählbar
  • Schuldzinsen, Energiesparmassnahmen und Baukreditzinsen abziehen
  • Steuerwert und Vermögensdeklaration kontrollieren

Inklusive aller Beilagen und Belege, wie sie die Steuerverwaltung Basel-Landschaft verlangt.

Vermietete Liegenschaften

Für Eigentümer von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.

  • Mietzinseinnahmen und Liegenschaftsabrechnung
  • Unterhalt, Verwaltungskosten und Versicherungen
  • Nebenkosten korrekt abgegrenzt
  • Abschreibungen bei Geschäftsvermögen

Sauber aufbereitet und belegt – auch für mehrere Liegenschaften und für Erbengemeinschaften.

Grundstückgewinnsteuer

Nach dem Verkauf einer Liegenschaft.

  • Grundstückgewinnsteuer-Erklärung fristgerecht einreichen
  • Anlagekosten mit allen wertvermehrenden Investitionen belegen
  • Provision, Notariat und Inseratekosten geltend machen
  • Ersatzbeschaffung beantragen und Steueraufschub sichern

Richtig deklariert, spart das oft fünfstellige Beträge.

Erbschaft & Schenkung

Wenn eine Liegenschaft in der Familie übertragen wird.

  • Steuerliche Behandlung von Erbvorbezug und Schenkung
  • Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang
  • Bewertung für die Erbteilung
  • Koordination mit Notariat und Grundbuchamt

Neutral und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

So funktioniert es

In drei Schritten erledigt.

1

Unterlagen

Sie schicken uns, was Sie haben.

  • Lohnausweis und Hypothekarzinsausweis der Bank
  • Rechnungen für Unterhalt und Renovationen
  • Nebenkostenabrechnungen und Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Letzte Veranlagung und Steuererklärung

Per E-Mail, per Post oder persönlich im Büro in Füllinsdorf – wir sagen Ihnen vorab, was fehlt.

2

Erstellung

Roman Frey erstellt die Steuererklärung.

  • Alle Abzüge geprüft – pauschal oder effektiv, je nachdem, was sich lohnt
  • Offene Punkte werden mit Ihnen besprochen
  • Sie erhalten die Erklärung zur Kontrolle, bevor sie eingereicht wird

Sie unterschreiben – wir kümmern uns um den Rest.

3

Einreichung & Kontrolle

Fristgerecht eingereicht, danach kontrolliert.

  • Elektronische Einreichung bei der Steuerverwaltung
  • Fristverlängerung, falls nötig
  • Kontrolle der Veranlagung nach Erhalt
  • Einsprache innert 30 Tagen, wenn etwas nicht stimmt

Sie wissen jederzeit, wo Ihre Steuererklärung steht.

Preis: nach Aufwand, mit schriftlicher Offerte im Voraus – eine einfache Steuererklärung mit Eigenheim kostet weniger als eine mit mehreren vermieteten Liegenschaften. Für Kunden mit Verkaufs- oder Vermietungsmandat bei ImmoBilà zu Vorzugskonditionen.

Gut zu wissen

Was Eigentümer oft vergessen.

Pauschal oder effektiv

Sie dürfen jedes Jahr neu wählen: Pauschalabzug (in BL nach Alter des Gebäudes) oder die effektiven Unterhaltskosten. In Jahren mit grossen Renovationen lohnt sich effektiv – Rechnungen aufheben.

Werterhaltend oder wertvermehrend

Werterhaltender Unterhalt ist bei der Einkommenssteuer abziehbar; wertvermehrende Investitionen nicht – dafür senken sie später die Grundstückgewinnsteuer. Die richtige Zuordnung spart doppelt.

Energiesparmassnahmen

Wärmedämmung, Heizungsersatz, Photovoltaik: abziehbar, in vielen Fällen auf zwei Folgejahre übertragbar. Wichtig im Hinblick auf den Heizungsersatz ab 2026 in Baselland.

Fristen

Die Steuererklärung in Baselland ist in der Regel bis 31. März einzureichen; Fristverlängerungen sind möglich. Nach einem Verkauf ist die Grundstückgewinnsteuer separat zu deklarieren.

Häufige Fragen

Fragen zu Immobilien-Steuern.

Was kostet die Steuererklärung?

Nach Aufwand – mit schriftlicher Offerte im Voraus.

  • Der Preis hängt vom Umfang ab: Eigenheim, eine vermietete Wohnung oder mehrere Liegenschaften
  • Sie wissen vor dem Auftrag, was es kostet – keine Überraschungen
  • Kunden mit Verkaufs- oder Vermietungsmandat bei ImmoBilà erhalten Vorzugskonditionen

Die Kosten für die Steuererklärung sind zudem selbst als Abzug zulässig, wenn sie die Liegenschaftsverwaltung betreffen.

Pauschal oder effektiv – was ist besser?

Das entscheiden wir jedes Jahr neu – je nachdem, was sich lohnt.

  • Pauschalabzug: ein fester Prozentsatz des Eigenmietwerts bzw. der Mieteinnahmen, in Baselland abhängig vom Alter des Gebäudes
  • Effektiv: die tatsächlichen Unterhaltskosten – lohnt sich in Jahren mit Renovationen
  • Belege aufbewahren, auch wenn Sie pauschal abziehen
Welche Unterhaltskosten sind abziehbar?

Werterhaltender Unterhalt ja, wertvermehrende Investitionen nein.

  • Abziehbar: Reparaturen, Ersatz von Küche oder Bad in gleicher Qualität, Malerarbeiten, Service der Heizung, Gebäudeversicherung
  • Nicht abziehbar: Anbau, Ausbau, Luxusaufwertung – dafür senken sie später die Grundstückgewinnsteuer
  • Energiesparmassnahmen: abziehbar, oft auf zwei Folgejahre übertragbar

Die richtige Zuordnung spart doppelt – bei der Einkommenssteuer und beim späteren Verkauf.

Was ist der Eigenmietwert?

Ein fiktives Einkommen für das Wohnen im eigenen Haus.

  • Wird vom Kanton festgelegt und muss als Einkommen versteuert werden
  • Dagegen abziehbar: Hypothekarzinsen und Unterhalt
  • Bei deutlicher Unternutzung kann eine Herabsetzung beantragt werden

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist auf Bundesebene beschlossen – wir informieren Sie, sobald sie in Basel-Landschaft wirksam wird.

Wann muss ich eine Grundstückgewinnsteuer-Erklärung einreichen?

Nach jedem Verkauf einer Liegenschaft – auch wenn kein Gewinn entsteht.

  • Die Steuerverwaltung schickt das Formular nach der Handänderung
  • Anlagekosten, Investitionen, Provision und Notariatskosten werden abgezogen
  • Ersatzbeschaffung innert zwei Jahren: Steueraufschub beantragen

Wir erstellen die Erklärung und prüfen die Veranlagung.

Betreuen Sie auch Erbengemeinschaften?

Ja – gerade dort ist eine neutrale Abwicklung wichtig.

  • Steuererklärung der Erbengemeinschaft für die Liegenschaft
  • Bewertung für die Erbteilung
  • Grundstückgewinnsteuer bei Verkauf oder Übernahme durch einen Erben

Steuererklärung abgeben – ohne Kopfzerbrechen.

Unverbindliche Offerte innert 24 Stunden.

Offerte anfragen

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Antwort innert 24 Stunden.

ImmoBilà GmbH · Schneckelerstrasse 1, 4414 Füllinsdorf
info@immobila.swiss · Mo–Fr 8:00–12:00, 13:30–17:30

This field is for validation purposes and should be left unchanged.