Steuererklärung für Immobilienbesitzer – korrekt, vollständig, ohne Stress.
Wer eine Liegenschaft besitzt, hat eine andere Steuererklärung.
Mit dem Eigenheim oder einem Renditeobjekt wird die Steuererklärung komplizierter – und teurer, wenn man Abzüge vergisst. Eigenmietwert, Liegenschaftsunterhalt pauschal oder effektiv, Hypothekarzinsen, Energiesparmassnahmen, Nebenkosten bei vermieteten Objekten, Steuerwert und Vermögen: Jede dieser Positionen hat Regeln, und jede kann Geld sparen oder kosten.
- Für Eigentümer in der RegionRoman Frey, unser Finanzberater und Immobilien-Treuhänder, erstellt die Steuererklärung für Eigentümer in Basel-Landschaft, Basel-Stadt und den umliegenden Kantonen – für Privatpersonen wie für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.
- Alle zulässigen AbzügeUnterhalt, Schuldzinsen, Energiesparmassnahmen, Verwaltungskosten und Nebenkosten werden vollständig geltend gemacht und belegt – nichts wird vergessen, nichts wird riskiert.
- Kosten: nach Aufwand, Offerte im VorausDie Steuererklärung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Sie erhalten vorab eine schriftliche Offerte nach Aufwand – ohne Überraschungen. Kunden mit Verkaufs- oder Vermietungsmandat bei ImmoBilà profitieren von Vorzugskonditionen.
- Auch die Veranlagung im BlickNach der Einreichung kontrollieren wir die Veranlagung der Steuerverwaltung und erheben Einsprache, wenn etwas nicht stimmt – innerhalb der Frist von 30 Tagen.
Steuererklärung Eigenheim
Für Haus- und Wohnungseigentümer, die selbst darin wohnen.
- Eigenmietwert prüfen und bei Bedarf Herabsetzung beantragen
- Unterhalt pauschal oder effektiv – jedes Jahr neu wählbar
- Schuldzinsen, Energiesparmassnahmen und Baukreditzinsen abziehen
- Steuerwert und Vermögensdeklaration kontrollieren
Inklusive aller Beilagen und Belege, wie sie die Steuerverwaltung Basel-Landschaft verlangt.
Vermietete Liegenschaften
Für Eigentümer von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten.
- Mietzinseinnahmen und Liegenschaftsabrechnung
- Unterhalt, Verwaltungskosten und Versicherungen
- Nebenkosten korrekt abgegrenzt
- Abschreibungen bei Geschäftsvermögen
Sauber aufbereitet und belegt – auch für mehrere Liegenschaften und für Erbengemeinschaften.
Grundstückgewinnsteuer
Nach dem Verkauf einer Liegenschaft.
- Grundstückgewinnsteuer-Erklärung fristgerecht einreichen
- Anlagekosten mit allen wertvermehrenden Investitionen belegen
- Provision, Notariat und Inseratekosten geltend machen
- Ersatzbeschaffung beantragen und Steueraufschub sichern
Richtig deklariert, spart das oft fünfstellige Beträge.
Erbschaft & Schenkung
Wenn eine Liegenschaft in der Familie übertragen wird.
- Steuerliche Behandlung von Erbvorbezug und Schenkung
- Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang
- Bewertung für die Erbteilung
- Koordination mit Notariat und Grundbuchamt
Neutral und für alle Beteiligten nachvollziehbar.
In drei Schritten erledigt.
Unterlagen
Sie schicken uns, was Sie haben.
- Lohnausweis und Hypothekarzinsausweis der Bank
- Rechnungen für Unterhalt und Renovationen
- Nebenkostenabrechnungen und Mietverträge bei vermieteten Objekten
- Letzte Veranlagung und Steuererklärung
Per E-Mail, per Post oder persönlich im Büro in Füllinsdorf – wir sagen Ihnen vorab, was fehlt.
Erstellung
Roman Frey erstellt die Steuererklärung.
- Alle Abzüge geprüft – pauschal oder effektiv, je nachdem, was sich lohnt
- Offene Punkte werden mit Ihnen besprochen
- Sie erhalten die Erklärung zur Kontrolle, bevor sie eingereicht wird
Sie unterschreiben – wir kümmern uns um den Rest.
Einreichung & Kontrolle
Fristgerecht eingereicht, danach kontrolliert.
- Elektronische Einreichung bei der Steuerverwaltung
- Fristverlängerung, falls nötig
- Kontrolle der Veranlagung nach Erhalt
- Einsprache innert 30 Tagen, wenn etwas nicht stimmt
Sie wissen jederzeit, wo Ihre Steuererklärung steht.
Preis: nach Aufwand, mit schriftlicher Offerte im Voraus – eine einfache Steuererklärung mit Eigenheim kostet weniger als eine mit mehreren vermieteten Liegenschaften. Für Kunden mit Verkaufs- oder Vermietungsmandat bei ImmoBilà zu Vorzugskonditionen.
Was Eigentümer oft vergessen.
Pauschal oder effektiv
Sie dürfen jedes Jahr neu wählen: Pauschalabzug (in BL nach Alter des Gebäudes) oder die effektiven Unterhaltskosten. In Jahren mit grossen Renovationen lohnt sich effektiv – Rechnungen aufheben.
Werterhaltend oder wertvermehrend
Werterhaltender Unterhalt ist bei der Einkommenssteuer abziehbar; wertvermehrende Investitionen nicht – dafür senken sie später die Grundstückgewinnsteuer. Die richtige Zuordnung spart doppelt.
Energiesparmassnahmen
Wärmedämmung, Heizungsersatz, Photovoltaik: abziehbar, in vielen Fällen auf zwei Folgejahre übertragbar. Wichtig im Hinblick auf den Heizungsersatz ab 2026 in Baselland.
Fristen
Die Steuererklärung in Baselland ist in der Regel bis 31. März einzureichen; Fristverlängerungen sind möglich. Nach einem Verkauf ist die Grundstückgewinnsteuer separat zu deklarieren.
Fragen zu Immobilien-Steuern.
Was kostet die Steuererklärung?
Nach Aufwand – mit schriftlicher Offerte im Voraus.
- Der Preis hängt vom Umfang ab: Eigenheim, eine vermietete Wohnung oder mehrere Liegenschaften
- Sie wissen vor dem Auftrag, was es kostet – keine Überraschungen
- Kunden mit Verkaufs- oder Vermietungsmandat bei ImmoBilà erhalten Vorzugskonditionen
Die Kosten für die Steuererklärung sind zudem selbst als Abzug zulässig, wenn sie die Liegenschaftsverwaltung betreffen.
Pauschal oder effektiv – was ist besser?
Das entscheiden wir jedes Jahr neu – je nachdem, was sich lohnt.
- Pauschalabzug: ein fester Prozentsatz des Eigenmietwerts bzw. der Mieteinnahmen, in Baselland abhängig vom Alter des Gebäudes
- Effektiv: die tatsächlichen Unterhaltskosten – lohnt sich in Jahren mit Renovationen
- Belege aufbewahren, auch wenn Sie pauschal abziehen
Welche Unterhaltskosten sind abziehbar?
Werterhaltender Unterhalt ja, wertvermehrende Investitionen nein.
- Abziehbar: Reparaturen, Ersatz von Küche oder Bad in gleicher Qualität, Malerarbeiten, Service der Heizung, Gebäudeversicherung
- Nicht abziehbar: Anbau, Ausbau, Luxusaufwertung – dafür senken sie später die Grundstückgewinnsteuer
- Energiesparmassnahmen: abziehbar, oft auf zwei Folgejahre übertragbar
Die richtige Zuordnung spart doppelt – bei der Einkommenssteuer und beim späteren Verkauf.
Was ist der Eigenmietwert?
Ein fiktives Einkommen für das Wohnen im eigenen Haus.
- Wird vom Kanton festgelegt und muss als Einkommen versteuert werden
- Dagegen abziehbar: Hypothekarzinsen und Unterhalt
- Bei deutlicher Unternutzung kann eine Herabsetzung beantragt werden
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist auf Bundesebene beschlossen – wir informieren Sie, sobald sie in Basel-Landschaft wirksam wird.
Wann muss ich eine Grundstückgewinnsteuer-Erklärung einreichen?
Nach jedem Verkauf einer Liegenschaft – auch wenn kein Gewinn entsteht.
- Die Steuerverwaltung schickt das Formular nach der Handänderung
- Anlagekosten, Investitionen, Provision und Notariatskosten werden abgezogen
- Ersatzbeschaffung innert zwei Jahren: Steueraufschub beantragen
Wir erstellen die Erklärung und prüfen die Veranlagung.
Betreuen Sie auch Erbengemeinschaften?
Ja – gerade dort ist eine neutrale Abwicklung wichtig.
- Steuererklärung der Erbengemeinschaft für die Liegenschaft
- Bewertung für die Erbteilung
- Grundstückgewinnsteuer bei Verkauf oder Übernahme durch einen Erben
Steuererklärung abgeben – ohne Kopfzerbrechen.
Unverbindliche Offerte innert 24 Stunden.
Sprechen wir über Ihre Immobilie.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Antwort innert 24 Stunden.
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