FAQ

Häufige Fragen

Alles, was Eigentümer vor dem Verkauf oder der Vermietung wissen wollen.

Ehrliche Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer im Baselbiet am häufigsten stellen – zu Kosten, Ablauf, Notar, Steuern, Unterlagen und Mietrecht. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie an.
Kosten & Provision

Was Sie bei ImmoBilà bezahlen – und was nicht.

Was kostet mich der Verkauf über ImmoBilà?

Eine Provision ab 1 % des Verkaufspreises – nur bei Erfolg.

  • Bewertung, Fotos, Dokumentation, Inserate, Besichtigungen: inbegriffen
  • Keine Vorauszahlung, keine Pauschale bei Misserfolg
  • Zum Vergleich: üblich sind 2–3 % plus MwSt
Wann und wie bezahle ich die Provision?

Erst nach dem Verkauf.

  • Fällig nach der öffentlichen Beurkundung beim Notar
  • Abwicklung meist über die Kaufpreiszahlung des Notariats
  • Kein Verkauf – keine Provision
Was kostet die Vermietung?

Eine Monatsmiete (Nettomietzins).

  • Fällig erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist
  • Inserate, Besichtigungen und Bonitätsprüfung inbegriffen
  • Kein Mieter – keine Kosten
Was kostet die Bewertung?

Nichts. Die Bewertung vor Ort ist kostenlos und unverbindlich – Sie entscheiden danach frei, ob und mit wem Sie verkaufen.

Welche weiteren Kosten fallen beim Verkauf an?

Neben der Provision rechnen Sie in Basel-Landschaft mit:

  • Notariat (Kaufvertrag, Beurkundung): CHF 800 – 2’500 nach Aufwand, zzgl. MwSt
  • Grundbuchgebühr: ca. CHF 300
  • Handänderungssteuer: 1,25 % für den Verkäufer (1,25 % für den Käufer)
  • Grundstückgewinnsteuer: nur bei Gewinn, siehe «Steuern»
  • Allenfalls Löschung des Schuldbriefs und Vorfälligkeitsentschädigung bei Festhypothek
Muss ich mich vertraglich lange binden?

Nein.

  • Mandat ohne Vorauskosten, Dauer und Bedingungen schriftlich
  • Ein Maklervertrag kann jederzeit gekündigt werden
  • Provision nur, wenn der Verkauf mit einem von uns vermittelten Käufer zustande kommt
Ablauf, Notar & Vertrag

Wie läuft der Verkauf ab?

Wie läuft ein Hausverkauf ab?

In sieben Schritten – wir begleiten jeden davon:

  • Kostenlose Bewertung vor Ort
  • Mandat und Unterlagen
  • Vermarktung: Fotos, Dokumentation, Inserate
  • Besichtigungen und Verhandlung
  • Reservationsvereinbarung + Finanzierungsbestätigung des Käufers
  • Beurkundung beim Notar
  • Grundbucheintrag und Auszahlung
Wie lange dauert ein Verkauf im Baselbiet?

Bei richtigem Preis 3 bis 4 Monate:

  • Vermarktung: 6–10 Wochen
  • Reservation und Kaufvertrag: 2–3 Wochen
  • Beurkundung und Grundbuch: 3–6 Wochen

Ein zu hoher Preis verlängert alles.

Wer erstellt den Kaufvertrag?

Eine Notarin oder ein Notar in Basel-Landschaft (freiberuflich, mit staatlicher Beurkundungsbefugnis).

  • Grundstückkäufe müssen öffentlich beurkundet werden – ein privater Vertrag ist nichtig
  • Wir liefern dem Notariat alle Angaben und Unterlagen
  • Wir koordinieren den Termin mit beiden Parteien
Was passiert beim Notartermin?

Der Vertrag wird unterschrieben und beurkundet.

  • Verkäufer und Käufer unterschreiben vor der Notarin / dem Notar
  • Der Käufer legt ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen seiner Bank vor
  • Der Notar meldet den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt in Arlesheim an
Wann bekomme ich das Geld?

Nach dem Grundbucheintrag – meist 2–4 Wochen nach der Beurkundung.

  • Ein Teil kann beim Notar zurückbehalten werden, bis die Grundstückgewinnsteuer veranlagt ist
Was ist eine Reservationsvereinbarung?

Eine schriftliche Absichtserklärung zwischen Ihnen und dem Käufer.

  • Anzahlung meist 1–2 % des Kaufpreises
  • Sichert die Phase bis zum Notartermin ab
  • Rechtlich bindend ist erst der beurkundete Kaufvertrag; pauschale Konventionalstrafen sind unwirksam
Wann gehen Nutzen und Schaden über?

Üblicherweise mit dem Grundbucheintrag bzw. dem vereinbarten Besitzantritt.

  • Ab dann trägt der Käufer Kosten und Risiken
  • Versicherung, Hypothekarzinsen, Nebenkosten werden per Stichtag abgerechnet
Kann ich mein Haus verkaufen, solange ich noch darin wohne?

Ja – das ist der Normalfall.

  • Besichtigungen nach Absprache
  • Auszug und Übergabe werden im Kaufvertrag festgelegt
  • Ein späterer Übergabetermin ist verhandelbar
Unterlagen

Welche Dokumente brauche ich?

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Für jede Liegenschaft:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Gebäudeversicherungsausweis (BGV)
  • Grundriss- und Katasterpläne, Baubewilligungen
  • Nebenkostenabrechnungen, bestehende Schuldbriefe
  • Bei Stockwerkeigentum: Begründungsakt, Reglement, Protokolle, Erneuerungsfonds
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge

Was fehlt, besorgen wir für Sie.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt Basel-Landschaft in Arlesheim – online bestellbar. Im Rahmen des Mandats erledigen wir das für Sie.

Brauche ich einen Energieausweis (GEAK)?

In Basel-Landschaft ist der GEAK beim Verkauf freiwillig.

  • Pflicht nur in FR, VD, NE und JU
  • Bei älteren Häusern stärkt er das Vertrauen der Käufer
  • Kosten ca. CHF 450 – 750
Meine Ölheizung ist alt – ist das ein Problem beim Verkauf?

Seit 1.1.2026 gelten in Baselland neue Regeln.

  • Eine defekte fossile Heizung bzw. ein Brenner über 15 Jahre muss durch ein erneuerbares System ersetzt werden
  • Käufer rechnen diese Kosten ein
  • Wir beraten Sie, ob ein Ersatz vor dem Verkauf sinnvoll ist
Was ist mit dem Schuldbrief?

Er wird im Kaufvertrag geregelt.

  • Meist Übertragung an den Käufer; Neuerrichtung kostet CHF 350 – 1’500
  • Ihre Hypothek wird aus dem Kaufpreis abgelöst
  • Bei Festhypotheken: Vorfälligkeitsentschädigung vorher bei der Bank erfragen
Steuern

Was zahle ich an Steuern?

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Steuer auf den Gewinn beim Verkauf: Verkaufspreis minus Anlagekosten.

  • Anlagekosten = Kaufpreis + wertvermehrende Investitionen + Provision + Notariat
  • Tarif Basel-Landschaft: 3 % bis 25 %; ab CHF 120’000 Gewinn einheitlich 25 %
  • Zuschlag bei Besitz unter 5 Jahren, Abzug bei langer Selbstnutzung (ab 21. Jahr)
Kann ich die Grundstückgewinnsteuer vermeiden?

Aufschieben ja:

  • Ersatzbeschaffung: innert 2 Jahren wieder selbst genutztes Wohneigentum in der Schweiz kaufen
  • Erbgang und Schenkung: ebenfalls Aufschub
  • Belegte Investitionen senken den Gewinn – Rechnungen aufheben
Was ist die Handänderungssteuer?

Eine Steuer auf den Eigentumswechsel: je 1,25 % des Kaufpreises für Verkäufer und Käufer.

  • Käufer befreit, wenn er die Liegenschaft dauernd selbst bewohnt
  • Verkäufer befreit, wenn er den Erlös innert 2 Jahren in eine gleich genutzte Ersatzliegenschaft investiert
Ein Beispiel bitte.

Haus 2010 für CHF 700’000 gekauft, 2026 für CHF 1’000’000 verkauft, ohne grosse Investitionen:

  • Gewinn nach Indexierung, Provision und Notariat: rund CHF 240’000
  • Grundstückgewinnsteuer: rund CHF 60’000
  • Handänderungssteuer Verkäufer: CHF 12’500
  • Mit Ersatzbeschaffung: beides aufgeschoben bzw. befreit

Wir rechnen Ihren Fall vor dem Verkauf konkret durch.

Machen Sie auch die Steuererklärung für Immobilienbesitzer?

Ja – Roman Frey, unser Finanzberater und Immobilien-Treuhänder, übernimmt das.

  • Eigenmietwert, Unterhaltsabzüge pauschal oder effektiv
  • Schuldzinsen, Energiesparmassnahmen
  • Vermietete Liegenschaften, Grundstückgewinnsteuer-Erklärung
Ich habe geerbt – was jetzt?

Beim Erbgang selbst fällt keine Grundstückgewinnsteuer an (Aufschub).

  • Wir bewerten die Liegenschaft für die Erbteilung
  • Wir begleiten die Erbengemeinschaft neutral
  • Verkauf oder Übernahme durch einen Erben – beides möglich
Vermietung

Fragen zur Vermietung.

Wie hoch darf ich den Mietzins ansetzen?

Marktüblich und ohne übersetzte Rendite.

  • Zulässige Nettorendite nach Bundesgericht: Referenzzinssatz + 2 % (aktuell 1,25 % + 2 %)
  • Mieter können den Anfangsmietzins innert 30 Tagen anfechten
  • Wir berechnen und dokumentieren den Mietzins
Was ist der Referenzzinssatz?

Der vom Bund quartalsweise publizierte Durchschnitts-Hypothekarzins – Stand September 2026: 1,25 %.

  • Bestimmt, wann Mieten gesenkt oder erhöht werden dürfen
  • Fliesst in die Berechnung des zulässigen Mietzinses ein
Gibt es in Baselland eine Formularpflicht für den Anfangsmietzins?

Nein. Anders als in Basel-Stadt, Zürich oder Bern muss der Vormietzins in Basel-Landschaft nicht auf einem amtlichen Formular ausgewiesen werden. Wir empfehlen trotzdem Transparenz.

Wie prüfen Sie die Mieter?

Mit vier Unterlagen:

  • Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Lohnnachweis oder Arbeitsbestätigung
  • Referenzen des bisherigen Vermieters
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

Faustregel: Miete höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Maximal drei Monatsmieten (Art. 257e OR), auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters.

Was gehört in den Mietvertrag?

Die wichtigsten Punkte:

  • Parteien, Objekt, Mietbeginn
  • Nettomietzins und Nebenkosten (nur was ausdrücklich aufgeführt ist)
  • Kaution, Kündigungsfristen und -termine
  • Hausordnung, Übergabeprotokoll

Wir verwenden geprüfte Vorlagen nach Schweizer Obligationenrecht.

Vermieten Sie auch Neubauten ab Plan?

Ja. Die Erstvermietung starten wir mehrere Monate vor Bezug.

  • Visualisierungen und Grundrisse
  • Mietzinskalkulation
  • Besichtigungen auf der Baustelle
Bewertung & Markt

Was ist meine Immobilie wert?

Wie wird meine Immobilie bewertet?

Je nach Objekt mit der passenden Methode – plus Besichtigung vor Ort.

  • Hedonisch: Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen – Vergleich mit tausenden Transaktionen, wie bei Banken
  • Realwert: Sonderobjekte – Land plus Gebäudezeitwert
  • Ertragswert: Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert, Steuerwert und Versicherungswert?

Drei Werte, drei Zwecke:

  • Marktwert (Verkehrswert): der Preis, den ein Käufer heute bezahlt – zählt beim Verkauf
  • Steuerwert: kantonale Bemessungsgrundlage, meist deutlich tiefer
  • Gebäudeversicherungswert: Neubauwert des Gebäudes, ohne Land
Was sind aktuell die Preise im Baselbiet?

Angebotspreise Liestal und Umgebung 2026:

  • Einfamilienhäuser: rund CHF 7’700 – 8’000 pro m²
  • Eigentumswohnungen: rund CHF 8’500 – 9’600 pro m²
  • Leerwohnungsquote Kanton: 0,6 % – gute Objekte sind gefragt
Sollte ich vor dem Verkauf renovieren?

Meistens nicht gross.

  • Aufräumen, streichen, Garten pflegen, defekte Details richten – das bringt mehr als teure Umbauten
  • Umbaukosten erhalten Sie beim Verkauf selten zurück
  • Wir sagen Ihnen bei der Bewertung, was sich lohnt
Finanzierung

Fragen zur Finanzierung.

Wie viel Eigenkapital braucht ein Käufer?

Mindestens 20 % des Kaufpreises.

  • Bis zur Hälfte (10 %) darf aus der Pensionskasse stammen – Vorbezug oder Verpfändung
  • Die anderen 10 % müssen «harte» Eigenmittel sein: Ersparnisse, Säule 3a, Erbvorbezug, Schenkung
  • Tragbarkeit: Wohnkosten höchstens ein Drittel des Bruttoeinkommens (gerechnet mit 5 % Zins, 1 % Unterhalt, Amortisation)

Deshalb verlangen wir von Käufern früh eine Finanzierungsbestätigung.

Wie hoch sind die Hypothekarzinsen 2026?

Je nach Laufzeit und Bank:

  • Festhypotheken: rund 1,4 % bis 2,1 %
  • SARON-Hypotheken: darunter

Der Hypothekenrechner auf der Seite Finanzberatung zeigt Ihnen die monatlichen Kosten.

Was ist mit meiner laufenden Hypothek beim Verkauf?

Sie wird aus dem Kaufpreis zurückbezahlt.

  • Bei Festhypotheken verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Betrag frühzeitig anfragen
  • Alternative: der Käufer übernimmt die Hypothek

Ihre Frage war nicht dabei?

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Kontakt

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

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ImmoBilà GmbH · Schneckelerstrasse 1, 4414 Füllinsdorf
info@immobila.swiss · Mo–Fr 8:00–12:00, 13:30–17:30

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